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Förder­möglichkeiten

Einzelbetriebliches Förderverfahren (ESF-Förderung)

Die Förderung der betrieblichen und beruflichen Weiterbildung ist ein wichtiges Instrument zur Finanzierung der Europäischen Beschäftigungs­strategie.

Gemeinsam unterstützen die EU und der Freistaat Sachsen Unternehmen, die für sich und/oder ihre Mitarbeiter Weiterbildungen durchführen.

ESF-Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen

Fördermodalitäten

Wie komme ich zur Förderung?

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.

Den ausgefüllten Antrag reichen Sie bitte mit den erforderlichen Unterlagen vollständig bei der SAB ein. Die SAB prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen Bescheid.

Vor Beantragung der Förderung empfehlen wir eine Beratung bei der SAB.

Welche Kosten werden übernommen?
  • kleine Unternehmen: bis zu 80% der Kosten
  • mittlere Unternehmen: bis zu 70% der Kosten
  • Großunternehmen: bis zu 60% der Kosten

 

Welcher Personenkreis wird gefördert?

Antragsberechtigt sind vorrangig Kleinstunternehmen oder kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern, die folgende Voraus­setzungen erfüllen:

  • der Firmensitz oder eine Niederlassung ist im Freistaat Sachsen
  • die Beschäftigten werden durch einen externen Dienstleister weitergebildet
  • die Teilnehmer haben ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort im Freistaat Sachsen
weiterführende Informationen
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