Startseite » Bildung für Sie »

Förder­möglichkeiten

Qualifizierungschancengesetz (NEU: Qualifizierungsgeld)

Das Qualifizierungs­chancen­gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungs­förderung trat 2019 in Kraft. Durch die Übernahme der Weiterbildungs­kosten und die Zuschüsse zum Arbeits­entgelt profitieren Beschäftigten und Unternehmen von den staatlichen Leistungen. Die Agenturen für Arbeit setzen die Förder­instrumente der Arbeits­markt­politik zur Weiterbildung von Beschäftigten ein – unabhängig von deren Qualifizierung, Lebens­alter oder der Betriebs­größe.

Seit April 2024 gibt es noch mehr Förder­möglichkeiten für die Aus- und Weiter­bildung Ihrer Beschäftigten. Mit dem Qualifizierungs­geld unterstützt der Gesetzgeber Betriebe, in denen Beschäftigte aufgrund struktureller Veränderungen Schulungs­bedarf haben. Durch die höhere Zuschüsse und vereinfachte Konditionen wird die Qualifizierung von Arbeitnehmern noch einfacher. Es handelt sich dabei um eine Entgelt­ersatzleistung, die von den Agenturen für Arbeit geleistet werden. Die Förderung soll Beschäftigten die Teilnahme an einer Weiterbildung erleichtern und gleichzeitig die Unternehmen entlasten. Somit soll der aktuelle Arbeits­platz gesichert werden und darüber hinaus dem Fachkräfte­mangel wirkungsvoll entgegen­gewirkt werden.

Starke Förderung für
Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Fördermodalitäten

Wie komme ich zur Förderung?

Grund­voraussetzung ist, dass der struktur­wandelbedingte Qualifizierungs­bedarf eines wesentlichen Teils Ihrer Beleg­schaft (20 %bei mindestens 250 Beschäftigten, bei weniger als 250 Beschäftigten 10 %) in einer betriebs­bezogenen Regelung oder einem Tarif­vertrag fest­gehalten wurde. Bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten ist eine schriftliche Erklärung des Betriebs ausreichend.

Welche Kosten werden übernommen?

Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 %der sogenannten durch­schnittlichen Netto­entgelt­differenz. Dabei handelt es sich um einen Betrag, der pauschaliert und mit Bezug auf einen Referenz­zeitraum ermittelt wird. Haben Beschäftigte mindestens ein Kind, erhalten sie 67 %der Netto­entgelt­differenz.

Unter bestimmten Voraus­setzungen erhalten Sie bzw. Ihre Beschäftigten:
  • einen Zuschuss zu den Lehrgangs­kosten: Es können zwischen 25 % und 100 % der Lehrgangs­kosten über­nommen werden.
  • einen Zuschuss zum Arbeitsent­gelt: Es können zwischen 25 % und 100 % des Arbeitsent­gelts für weiterbildungs­bedingte Arbeitsausfall­zeiten übernommen werden.
  • eine Übernahme der behinderungs­bedingt erforderlichen Mehr­aufwendungen, welche im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Weiterbildung entstehen.

 

Welcher Personenkreis wird gefördert?
  • Beschäftigte aller Betriebsgrößen

Ab dem 1. April 2024 wird die Weiterbildungs­förderung ausgebaut:
  • höhere Zuschüsse
  • feste Fördersätze
  • vereinfachte Förder­konditionen
neu: Einführung eines Qualifizierungs­geldes
  • eine größere Anzahl an Beschäftigten in berufliche Weiterbildung einbeziehen
  • Verlässlichkeit und Transparenz für Ihr Unternehmen
  • gezielte Unterstützung zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Ihrem Unternehmen im Struktur­wandel
weiterführende Informationen
spacer spacer