Alle Rentenversicherungsträger in Deutschland (die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die Landesversicherungsanstalten (LVA), die Seekasse, die Bundesknappschaft und die Bahnversicherungsanstalt (BVA)) werden unter dem Namen "Deutsche Rentenversicherung" zusammengefasst.
Von den genannten Rentenversicherungsträgern können Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen das Ziel, bei erheblicher Gefährdung bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit den Verbleib im Arbeitsleben dauerhaft zu sichern.
Personen die aus gesundheitlichen Gründen nicht im alten Beruf arbeiten können, also bei Berufsunfähigkeit.
Die Deutsche Rentenversicherung finanziert Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung.