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Förder­möglichkeiten

Berufliche Rehabilitation

Alle Rentenversicherungsträger in Deutschland (die Bundesversicherung­sanstalt für Angestellte (BfA), die Landes­versicherungsanstalten (LVA), die Seekasse, die Bundesknappschaft und die Bahnversicherungsanstalt (BVA)) werden unter dem Namen "Deutsche Rentenversicherung" zusammengefasst.

Von den genannten Rentenversicherungs­trägern können Sie Leistungen zur Teil­habe am Arbeitsleben (LTA) erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können und die versicherungsrechtlichen Voraus­setzungen erfüllen. Leistungen zur Teil­habe am Arbeitsleben verfolgen das Ziel, bei erheblicher Gefährdung bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit den Verbleib im Arbeitsleben dauerhaft zu sichern.

Fördermöglichkeiten bei Berufsunfähigkeit

Fördermodalitäten

Wie komme ich zur Förderung?
  • Die Initiative kommt in der Regel vom Rentenversicherungsträger währende Ihrer Medizinischen Rehabilitation, an deren Anschluss eine Berufliche Rehabilitation folgen kann.
  • Bei Festlegung über die Art und Weise Ihrer beruflichen Rehabilitation, erstellen wir Ihnen ein entsprechendes Bildungsangebot, oftmals in Form einer Umschulung zur beruflichen Neuorientierung.
  • Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt zwischen ciT und Ihrem Renten­versicherungsträger.

 

Welcher Personenkreis wird gefördert?

Personen die aus gesundheitlichen Gründen nicht im alten Beruf arbeiten können, also bei Berufsunfähigkeit.

Die Deutsche Rentenversicherung finanziert Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung.

Welche Kosten werden übernommen?
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind beispielsweise:
  • Lehrgangskosten in voller Höhe
  • Gründungszuschuss
  • Vermittlungsunterstützende Leistungen
  • Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen
  • Technische Hilfen und persönliche Hilfsmittel, Kraftfahrzeughilfe
weiterführende Informationen
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