Die Förderung der betrieblichen und beruflichen Weiterbildung ist ein wichtiges Instrument der Europäischen Beschäftigungsstrategie.
Gemeinsam unterstützen die EU und der Freistaat Sachsen Arbeitnehmer, die sich berufsbegleitend weiterbilden wollen.
Sie können Zuschüsse zu Weiterbildungsmaßnahmen beantragen, wenn diese den beruflichen Werdegang unterstützen und den Arbeitnehmer in der aktuellen oder künftigen Arbeit voranbringen.
!Welche Kosten werden übernommen?
nicht rückzahlbare, anteilige Förderung der Weiterbildungskosten
*bei einem mtl. Bruttoeinkommen von max. 2.500,-€: 80% der Weiterbildungskosten
*bei einem mtl. Bruttoeinkommen bis max. 4.150,-€ 60% der Weiterbildungskosten
Der Antrag ist vor der verbindlichen Anmeldung/Beginn der Weiterbildungsmaßnahme zu stellen. Die Bearbeitung des Antrages bei der Sächsischen Aufbaubank dauert ca. 8 Wochen.
Die verbindliche Anmeldung bzw. der Beginn der Weiterbildungsmaßnahme kann erst nach Bestätigung durch die SAB bzw. nach Erlass des Zuwendungsbescheides (Weiterbildungsscheck) erfolgen.
Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Überschreitet das mtl. Bruttoeinkommen von 2.500,-€, sind nur antragsberechtigt, die: