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Förder­möglichkeiten

Weiterbildungsscheck

Die Förderung der betrieblichen und beruflichen Weiterbildung ist ein wichtiges Instrument der Europäischen Beschäftigungsstrategie.

Gemeinsam unterstützen die EU und der Freistaat Sachsen Arbeitnehmer, die sich berufsbegleitend weiterbilden wollen.

Sie können Zuschüsse zu Weiterbildungs­maßnahmen beantragen, wenn diese den beruflichen Werdegang unterstützen und den Arbeitnehmer in der aktuellen oder künftigen Arbeit voranbringen.

Fördermöglichkeiten für Selbständige und Angestellte

Fördermodalitäten

Wie komme ich zur Förderung?

Der Antrag ist vor der verbindlichen Anmeldung/Beginn der Weiterbildungs­maßnahme zu stellen. Die Bearbeitung des Antrages bei der Sächsischen Aufbaubank dauert ca. 8 Wochen.

Die verbindliche Anmeldung bzw. der Beginn der Weiterbildungsmaßnahme kann erst nach Bestätigung durch die SAB bzw. nach Erlass des Zuwendungs­bescheides (Weiterbildungsscheck) erfolgen.

Welche Kosten werden übernommen?

nicht rückzahlbare, anteilige Förderung der Weiterbildungskosten

  • bei einem mtl. Bruttoeinkommen von max. 2.500,-€: 80% der Weiterbildungskosten
  • bei einem mtl. Bruttoeinkommen bis max. 4.150,-€ 60% der Weiterbildungskosten

 

Welcher Personenkreis wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Arbeitsverhältnis stehen.

Überschreitet das mtl. Bruttoeinkommen von 2.500,-€, sind nur antragsberechtigt, die:

  • ein Einkommen von max. 4.150,-€ erzielen und
  • älter als 50 Jahre sind oder
  • in Teilzeit arbeiten oder
  • im befristeten Arbeitsverhältnis stehen oder
  • Leiharbeitnehmer sind oder
  • mit der Weiterbildung den ersten akademischen Abschluss anstreben.
weiterführende Informationen
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