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Wer eine Weiterbildung besucht, die zum Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt (Umschulung, Hauptschulabschluss mit IHK-Abschluss oder Vorbereitungslehrgang auf die Externenprüfung) kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Weiterbildungsprämie erhalten.
Wer im Rahmen einer Umschulung die Prüfung bei einer Kammer erfolgreich ablegt, hat Anspruch auf eine Prämie von 1.500 Euro.
Die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung bei der Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter nachweisen (mit Zeugniskopie der IHK) und Prämie erhalten.
Teilnehmer (im Bezug von SGB II oder SGB III) an Weiterbildungen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führen. Die Ausbildungsdauer muss auf mindestens 2 Jahre festgelegt sein.